Gemeinderatssitzung: 3. Juni 2013
Auf Grund der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind die Gemeinden verpflichtet, den Abwassergebührenmaßstab zu optimieren. Bislang wurde die Abwassergebühr an Hand des sog. Frischwassermaßstabs ermittelt.
Häufig gestellte Fragen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr können Sie hier einsehen bzw. downloaden.
FAQs - häufig gestellte Fragen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
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