"Alter Wirt"

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Wirt“
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Wirt“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gern. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Alter Wirt“ wurde entsprechend geändert und ergänzt und mit Begründung in der Fassung vom 09.09.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird daher gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. In Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan sind gegenüber dem Entwurf zur vorangegangenen öffentlichen Auslegung sind in roter Farbe gehalten.

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung finden Sie nachfolgend zum Download: