Auf der Website https://gewerbeanmeldung-service.de/ können Gewerbetreibende mittels des dortigen kostenpflichtigen Online-Services digital und Schritt für Schritt ihr Gewerbe anmelden (testweise betrug die angezeigte Gebühr 93 € und kann wohl variieren). Dass dann später zusätzlich noch die Gebühr der Behörde fällig wird, ist nicht ersichtlich, den Nutzern oftmals nicht klar und sorgt für eine böse Überraschung bei den Gewerbetreibenden.
In Unterfranken sind mehreren Landratsämtern derartige Fälle bekannt.
Eines von ihnen schildert es so, dass dieses in der Vergangenheit des Öfteren Gewerbeanmeldungen in Papierform erhalten hat, welche zuständigkeitshalber an eine der kreisangehörigen Gemeinden hätte gerichtet werden müssen. Auf diesen Gewerbeanmeldungen war kein Absender vermerkt. Auf Nachfrage bei dem Gewerbeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung konnte festgestellt werden, dass die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde nicht eingegangen ist oder eingereicht wurde. Nach Weiterleitung der eingegangenen Gewerbeanmeldungen an die zuständigen Gemeindeverwaltungen, haben diese das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und die Bescheinigung hierüber ausgestellt.
Da hierdurch Gebühren entstehen, wurde dem Gewerbetreibenden eine Kostenrechnung übersandt. Aufgrund dessen hatte sich der Betroffene bei der Gemeindeverwaltung gemeldet und mitgeteilt, dass er die Anmeldung über das Online Portal (Bayern Portal) beantragt habe und vom Serviceportal eine Rechnung über die Anmeldung erhalten habe. Es wird davon ausgegangen, dass der Betroffene die Anmeldung über das Serviceportal (https://gewerbeanmeldung-service.de/) und nicht über das Bayernportal durchgeführt hat. Nach Mitteilung des Gemeindeamts an das Landratsamt, konnte festgestellt werden, dass die vom Serviceportal ausgestellte Rechnung einige Auffälligkeiten vorweist. Beim Überprüfen der Internetseite wurde aus dem Impressum ersichtlich, dass es sich um ein Unternehmen aus den Niederlanden handelt (https://gewerbeanmeldung-service.de/impressum).
Es handelt sich bei dem Anbieter anscheinend nicht um einen Einzelfall, vgl. https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/gewerberecht/aktuelle-informationen/dsw-warnt-vor-gewerbeanmeldungs-website-6046182.
