Aufgrund der stetig wachsenden Aufgaben des Bauhofs hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Winterdienst ab dem kommenden Winter neu aufgestellt wird. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen vollständigen Winterdienst aller Ortsstraßen. Lediglich besonders wichtige und gefährliche Straßenstellen müssen Werktags zwischen 7-20 Uhr, samstags zwischen 8-20 Uhr und sonntags zwischen 9-20 Uhr gesichert sein. Auch andere Kommunen, wie z. B. die Stadt Schrobenhausen, praktizieren bereits den eingeschränkten Winterdienst.
Durch die Anpassung des Winterdienstes soll sichergestellt werden, dass die Bauhofmitarbeiter ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten besser einhalten können. Weiterhin spart die Gemeinde Kosten in Sprit, Streusalz (bisher über 100t je nach Winter), Verschleiß der Fahrzeuge und vermindert die Umweltbelastung durch die Winterdienstfahrzeuge.
Der Gemeinderat hat den Winterdienstumfang je Ortsteil anhand von Plänen festgelegt. Diese Pläne sind auf der Homepage der Gemeinde (www.aresing.de – Aktuelles) öffentlich einsehbar. Die momentan nicht berücksichtigten öffentlichen Straßen werden bei Eisregen bzw. sehr starkem Schneefall, welcher die Straßen unbefahrbar machen würde, trotzdem geräumt und gestreut. Dies wird im Einzelfall entschieden und erfolgt im Nachgang an die Hauptverkehrsstraßen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Neukäufer unter der 08252 91044-54 gerne zur Verfügung.