Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei großen Gewässern sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter. Hier darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen. Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe veröffentlichter Karten Klarheit und Planungssicherheit.
weitere Informationen unter:
https://www.wwa-in.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm