Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Bäckerei Huber inkl. Lebensmittelladen in Aresing in den nächsten Jahren schließen wird und eine Möglichkeit zur Nahversorgung in Aresing dann nicht mehr besteht. Wie inzwischen bekannt ist, erfolgt die Schließung nun tatsächlich bereits Ende 2024.
Der Gemeinderat hat sich seit längerer Zeit mit dem Thema „Nahversorgung in Aresing“ beschäftigt und dabei immer wieder verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Bevorzugt war grundsätzlich die Ansiedlung eines Supermarkts im Ortszentrum. Da hier jedoch keine Flächen verfügbar oder diese zu klein sind, wurden die weiteren Optionen beraten.
Aktuell bzw. in naher Zukunft finden einige Veränderungen in Aresing auf dem Gelände der Raiffeisenbank sowie beim „Alten Wirt“ statt. Auf beiden Arealen ist die Ansiedlung kleinerer Gewerbebetriebe geplant, sofern sich hierfür Interessenten finden.
Hierauf kann man sich als Gemeinde jedoch langfristig nicht verlassen. Zum einen müsste ein Interessent erst gefunden werden, zum anderen ist nicht klar, wie lange das Gewerbe dann bestehen wird. Eine Schließung des Ladens wäre jederzeit denkbar und ein Eingreifen durch die Gemeinde nicht möglich.
Eine gesicherte und langfristige Nahversorgung für Aresing soll jedoch das Ziel sein. Der Gemeinderat hat sich deshalb in seiner Sitzung im Februar 2024 zunächst mit den möglichen Standorten für einen neuen Supermarkt auseinandergesetzt. In Frage kamen die Flächen von Schrobenhausen kommend am nördlichen Ortseingang in Aresing sowie in der Erweiterung des Gewerbegebiets Süd. Für die Fläche im Norden Aresings bestand bereits Interesse von EDEKA, für ein Grundstück im Gewerbegebiet hatte ein Discounter sein Interesse bekundet.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurden die Vor- und Nachteile der beiden Standorte diskutiert. Hierbei wurden u. a. die Themen Verkehrsentwicklung und Flächenfraß durch die Gemeinderatsmitglieder bedacht. Schließlich entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für den Standort am nördlichen Ortseingang. Nicht zuletzt erfolgt die Entscheidung zugunsten dieses Standorts, weil sich dort mit EDEKA ein sogenannter Vollsortimenter mit Bäckerei, Getränkemarkt sowie einer Fleisch- und Wursttheke ansiedeln möchte und die Versorgung damit in allen Bereichen gewährleistet ist.
In seiner Sitzung im Juli 2024 hat der Gemeinderat in einem weiteren Schritt dem Antrag des Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung eines Supermarkts am nördlichen Ortseingang zugestimmt. Durch diese sogenannte Bauleitplanung werden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Supermarkts geschaffen.
Das Bauleitplanverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst wird eine Planung durch das beauftragte Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, erarbeitet, der durch den Gemeinderat zugestimmt werden muss. Anschließend werden mehr als 20 verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung beteiligt und zweimal innerhalb eines Zeitraums von je einem Monat um Stellungnahme gebeten. Hierbei werden auch die Fachbehörden aus den Bereichen Naturschutz und Wasserwirtschaft beteiligt und evtl. verschiedene Gutachten gefordert. Weiterhin wird im Rahmen der Planung auch das Thema Verkehrssicherheit betrachtet.
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden hat auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abzugeben und ihre Bedenken zu äußern. Der Beteiligungszeitraum wird öffentlich bekanntgemacht. Die Unterlagen stehen dann zum Download auf der gemeindlichen Homepage sowie in Papierform im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Über die App der Gemeinde Aresing ist ein Zugriff auf die Unterlagen ebenfalls möglich.
Das Bauleitplanverfahren nimmt einen Zeitraum von ca. einem Jahr in Anspruch. Erst anschließend kann mit dem Bau des Supermarkts begonnen werden.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Gemeinde von einem Juristen begleitet, der gegenüber dem Vorhabenträger die gemeindlichen Interessen vertritt. Alle anfallenden Planungs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten der juristischen Begleitung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
In der GR-Sitzung am 21.10.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord“ sowie dem Änderungsbeschluss für die erforderliche 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Bauleitplanverfahren gefasst.
Am 24.10.2024 fand in der Aula der Schule Aresing eine Infoveranstaltung der Gemeinde statt. Circa 180 Gemeindebürger nahmen daran teil, Sie wurden aus erster Hand informiert und konnten Ihre Fragen stellen.
Im nächsten Schritt wird der Entwurf des Bebauungsplans den Gemeinderatsmitgliedern in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag den 11.11.2024 vorgestellt.
Im nachfolgenden Link finden Sie eine Präsentation der Firma Mayrbau:
https://drive.google.com/file/d/1zcOOrm2c9PBUyH22fqEeXFLgxQBUEpnG/view?usp=sharing