Parallelverfahren 11. Änderung des FNP sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Baustoffrecycling Oberweilenbach"

Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in der öffentlichen Sitzung am 08.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Baustoffrecycling Oberweilenbach“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (11. Änderung). Die Planentwürfe wurden in der Sitzung am 29.07.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 09.09.2024 bis 11.10.2024 durchgeführt. 

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen.

 

Die Gemeinde Aresing beteiligt die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 im Rahmen der zweiten Auslegung.

 

Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter:

 

https://www.aresing.de/parallelverfahren-11-aenderung-des-fnp-sowie-aufstellung-des-vorhabenbezogenen-bebauungsplanes-sondergebiet-baustoffrecycling-oberweilenbach