Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord“, gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (12. Änderung). Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der Nahversorgung im Gemeindegebiet. Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die Unterlagen können unter folgenden Link eingesehen werden:

 

Unterlagen zur Bekanntmachung (Ansicht für Heimat Info Nutzer)