Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (12. Änderung). Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der Nahversorgung im Gemeindegebiet. Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die Unterlagen können unter folgenden Link eingesehen werden:
Unterlagen zur Bekanntmachung (Ansicht für Heimat Info Nutzer)