Eingeschränkter Winterdienst
Der Gemeinderat hat bereits ab dem Winter 2024/25 beschlossen, den Winterdienst einzuschränken.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen vollständigen Winterdienst aller Ortsstraßen. Lediglich besonders wichtige und gefährliche Straßenstellen müssen Werktags zwischen 7-20 Uhr, samstags zwischen 8-20 Uhr und sonntags zwischen 9-20 Uhr gesichert sein. Mit Einschränkungen über die Wintermonate ist also zu rechnen. Auch andere Kommunen, wie z. B. die Stadt Schrobenhausen, praktizieren bereits jahrelang den eingeschränkten Winterdienst.
Durch die Anpassung des Winterdienstes soll sichergestellt werden, dass die Bauhofmitarbeiter ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten besser einhalten können. Weiterhin spart die Gemeinde Kosten in Sprit, Streusalz, Verschleiß der Fahrzeuge und vermindert die Umweltbelastung durch die Winterdienstfahrzeuge.
Der Gemeinderat hat den Winterdienstumfang je Ortsteil anhand von Plänen festgelegt. Die momentan nicht berücksichtigten öffentlichen Straßen werden bei Eisregen bzw. sehr starkem Schneefall, welcher die Straßen unbefahrbar machen würde, trotzdem geräumt und gestreut. Dies wird im Einzelfall entschieden und erfolgt im Nachgang an die Hauptverkehrsstraßen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Bauhof bei extremem Schneefall nicht alle Straßen gleichzeitig freimachen kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Neukäufer unter der 08252 91044-54 gerne zur Verfügung.
