Von der Bundesregierung wurde ein beschleunigter Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschlossen. Hierzu wird der Regionalplan des Planungsverbandes Region Ingolstadt fortgeschrieben. Dabei werden Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt. Bis Ende 2027 soll jeder Regionale Planungsverband in Bayern 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen und bis 2032 müssen es 1,8 Prozent sein. Im Bereich der Vorrangflächen sind Windkraftanlagen privilegiert und können durch entsprechende Investoren jederzeit errichtet werden. Außerhalb der Vorrangflächen ist die Errichtung der Windkraftanlagen nur mit Zustimmung und Bebauungsplan der Gemeinde möglich.
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