Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung

Die Gemeinde Aresing bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und nach Art. 3 des Bayerischen E-Government-Gesetzes.

Die Gemeinde hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.

 

Schriftformersetzende Dokumente

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt nur eine elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (Art. 3 a Abs. 2 Satz 1,2 BayVwVfG) oder in einer schriftformersetzenden Form nach Art. 3a Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG übermittelt wird.

 

Einlegung eines Rechtsbehelfs ( z.B. Widerspruch )

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei der Gemeinde Aresing per einfacher Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet worden.

Der Widerspruch kann elektronisch eingelegt werden.

 

Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet: gemeinde@aresing.de
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, einen elektronischen Widerspruch über das Sichere Kontaktformular

    https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80331021498 einzulegen.

    Voraussetzung für die Nutzung des Kontaktformulars ist der Besitz einer BayernID. Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Anforderungen zum Schriftformersatz nur erfüllt werden können, wenn Sie sich mithilfe einer der folgenden Online-Ausweisfunktionen registrieren:

     

    nPA (neuer Personalausweis)

    eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

    eID-Karte

     

    Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie das höchste Vertrauensniveau und damit die Möglichkeit Ihre Online-Erklärung "digital zu unterschreiben". Sie benötigen für die Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion folgendes:

    Ihren elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte

    Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone

    Die AusweisApp2 muss auf Ihrem Gerät installiert und gestartet sein

    Die Einlegung eines Widerspruchs mit Identifizierung nur per authega Zertifikat oder lediglich Benutzer/Passwort ist nicht zulässig und entfaltet hierbei keine rechtliche Wirkung!


    Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Näheres entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.

     

    Klageerhebung

    Informationen zur elektronischen Klageerhebung entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit unter www.vgh.bayern.de.