Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Aresing-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (12. Änderung). Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der Nahversorgung im Gemeindegebiet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen.
Die Gemeinde Aresing beteiligt die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 im Rahmen der zweiten Auslegung.
Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend: