Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd - 1. Erweiterung" - 2. Änderung - erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2026 über die im Rahmen des Verfahrens der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.03.2026 gebilligt.

 

Aufgrund der erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes in Bezug auf die zulässigen Handelssortimente, ist eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Umweltprüfungen, Umweltbericht und weitere umweltbezogene Angaben sowie die zusammenfassende Erklärung sind in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Die Gemeinde Aresing beteiligt die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

 

Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter:

https://www.aresing.de/bebauungsplan-gewerbegebiet-sued-1-erweiterung-2-aenderung-erneute-oeffentliche-auslegung-gemaess-4a-abs-3-baugb