Von der Bundesregierung wurde ein beschleunigter Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschlossen. Hierzu wird der Regionalplan des Planungsverbandes Region Ingolstadt fortgeschrieben. Dabei werden Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt. Bis Ende 2027 soll jeder Regionale Planungsverband in Bayern 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen und bis 2032 müssen es 1,8 Prozent sein. Im Bereich der Vorrangflächen sind Windkraftanlagen privilegiert und können durch entsprechende Investoren jederzeit errichtet werden. Außerhalb der Vorrangflächen ist die Errichtung der Windkraftanlagen nur mit Zustimmung und Bebauungsplan der Gemeinde möglich.
In seiner Sitzung am 01.10.2024 hat nun der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt den Entwurf für die Ausweisung der Vorrangflächen Windkraft vorgestellt, darüber Beschluss gefasst und die erste öffentliche Auslegung für die Behörden und Bürger beschlossen.
Demnach ergeben sich im Gemeindegebiet Aresing sechs sogenannte Suchflächen, welche nach den Vorgaben des Planungsverbandes als Vorrangflächen für Windenergie geeignet sind. Es handelt sich insgesamt um eine Fläche von 339 Hektar und damit um ca. 11,3 Prozent des gesamten Aresinger Gemeindegebietes. Bei der Planung wurde ein Abstand von nur 550 Meter zu den Wohnbebauungen eingehalten. Die Windräder können eine Höhe von bis zu 267 Metern erreichen!
Warum soll der Anteil unserer Gemeinde 11,3 Prozent betragen, wenn die gesetzliche Vorgabe nur 1,8 Prozent beträgt?
Beim regionalen Planungsverband, bestehend aus der Stadt Ingolstadt und den Landkreisen Pfaffenhofen, Eichstädt und Neuburg-Schrobenhausen besteht das Problem, dass zahlreiche Gemeinden keine Suchflächen für Windkraft haben. Dies liegt in erster Linie an den Militärflughäfen in Neuburg und Manching. Lediglich 31 Kommunen haben geeignete bzw. zulässige Flächen für Windenergie. Dabei handelt es sich um die Gemeinden im südlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sowie Pfaffenhofen und die Gemeinden im nördlichen Landkreis Eichstätt. Da die Region Ingolstadt bezogen auf ihre Gesamtfläche 1,8 Prozent Potenzialfläche bereitstellen muss, bedeutet das für die Gemeinde Aresing eine zu bereitstellende Fläche von 11,3 Prozent!
Die Gemeinde Aresing begrüßt grundsätzlich an dafür geeigneten Standorten den Ausbau durch erneuerbare Energie wie Windkraft. Aktuell plant die Gemeinde selbst im Bereich Gröbner Forst die Errichtung von Windkraftanlagen. Dabei beträgt der Abstand zur nächsten Wohnbebauung weit über 1000 Meter! Diese Fläche ist auch in den Planungen für Vorranggebiete enthalten und entspricht mit ca. 5,5 Prozent des Aresinger Gemeindegebietes einer beachtlichen Fläche, womit die Gemeinde einen großen und aus unserer Sicht vollkommend ausreichenden Beitrag zum Ausbau von Windenergie im Bereich des Planungsverbandes Ingolstadt leistet und weit über den gesetzlich geforderten 1,8 Prozent liegt.
Die Ausweisung aller anderen Flächen wird durch die Gemeinde strikt abgelehnt. Dies wäre eine unzumutbare Belastung für Sie als Bürger und unsere Natur! Insbesondere der geringe Abstand der weiteren Flächen mit nur 550 Metern zur Wohnbebauung ist nicht akzeptabel. Außerdem wird die weitere Entwicklung der Gemeinde Aresing durch die Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Gemeindegebiet stark eingeschränkt. Durch die weiteren Flächen im Gemeindegebiet werden die Gemeinde bzw. die Bürger von Windkraftanlagen geradezu eingekesselt.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde gemeinsam mit einem Rechtsanwaltsbüro eine entsprechenden Stellungnahme ausgearbeitet und diese im Rahmen des Beteiligungsverfahren abgegeben. Die Stellungnahme sowie weitere Unterlagen des Planungsverbandes Region Ingolstadt stehen interessierten Bürger unterhalb des Artikels zum Download zur Verfügung.
Die Gemeinde Aresing wird Ihre Bürger zu diesem Thema weiterhin informieren.
Für Fragen steht der 1. Bürgermeister Klaus Angermeier (08252/9104451) und der Geschäftsleiter Hermann Knöferl (08252/9104456) gerne persönlich zur Verfügung.